Erklärung der Verfügbarkeit

Erklärung der Verfügbarkeit

Das Rathaus von Stalowa Wola verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Website in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website: lifestal.pl

Datum der Veröffentlichung der Website: 26.04.2024 r.
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 26.04.2024 r.

Status in Bezug auf die Übereinstimmung mit dem Gesetz

Die Website entspricht teilweise dem Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen.

Unzugänglicher Inhalt

  • Videos sind nicht mit Untertiteln für Gehörlose versehen,
  • Fotos verfügen nicht über alternative Beschreibungen
  • einige Dateien sind nicht digital zugänglich,

Datum der Erklärung und Methode zur Bewertung der digitalen Zugänglichkeit

Die Erklärung wurde abgegeben am: 26.04.2024 Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von einer öffentlichen Einrichtung durchgeführten Selbsteinschätzung erstellt.

Tastaturabkürzungen

Der Dienst verfügt über keine Tastenkombinationen, die zu Konflikten mit Hilfstechnologien (z. B. Leseprogrammen), dem System oder den Anwendungen der Nutzer führen könnten.

Rückmeldungen und Kontaktangaben:

Sollten Sie Probleme mit der Zugänglichkeit der Website haben, wenden Sie sich bitte an uns. Die zuständige Person ist Anna Litwin, E-Mail-Adresse: media@stalowawola.pl. Anträge auf Bereitstellung unzugänglicher Informationen und Beschwerden über mangelnde Zugänglichkeit können auf demselben Weg gestellt werden.

Jeder hat das Recht, die Zugänglichkeit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder eines Teils davon zu verlangen. Es ist auch möglich, die Bereitstellung von Informationen in alternativen Formen zu beantragen, z. B. das Lesen eines digital nicht zugänglichen Dokuments, die Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiobeschreibung usw. Der Antrag sollte die Identität der Person, die den Antrag stellt, sowie die Angabe der gewünschten Website oder mobilen Anwendung und die Kontaktmöglichkeiten enthalten. Wünscht die Person, die den Antrag stellt, die Informationen in einer alternativen Form zu erhalten, sollte sie auch die Form der Informationen angeben.

Die öffentliche Stelle sollte dem Antrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nachkommen. Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, so teilt die öffentliche Stelle der Person unverzüglich mit, wann es möglich sein wird, dem Antrag nachzukommen, wobei die Frist jedoch nicht länger als zwei Monate sein darf. Ist es nicht möglich, die Verfügbarkeit zu gewährleisten, kann die öffentliche Stelle eine alternative Möglichkeit des Zugangs zu den Informationen vorschlagen.

Weigert sich die Stelle, einem Antrag auf Zugänglichkeit oder alternativen Zugang zu Informationen nachzukommen, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.

Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Beschwerde auch an den Bürgerbeauftragten gerichtet werden.

Architektonische Zugänglichkeit

Gemeindeamt von Stalowa Wola, Wolności-Straße 7

Es gibt 2 Eingänge zum Gebäude, einen von der Wolności Straße (Eingang A), den anderen vom Parkplatz hinter dem Gebäude (Eingang B). Der Zugang zum zweiten Eingang ist auch von der Wolności-Straße aus möglich, und zwar über den Gehweg zwischen dem Rathausgebäude und den Garagen.

Eine Treppe führt zum Eingang A. Neben der Treppe zum Eingang A befindet sich eine Rampe für Rollstuhlfahrer, die zur Abteilung für lokale Steuern und Abgaben gelangen wollen.

Der Eingang B befindet sich ebenerdig. Der Eingang B führt zu einem Aufzug, mit dem man alle Ebenen des Gebäudes erreichen kann. Der Aufzug ist für Rollstuhlfahrer sowie blinde und sehbehinderte Menschen geeignet und verfügt über Markierungen in Brailleschrift und Sprachansagen.

Das Büro des Kundendienstes befindet sich im Erdgeschoss, links von der Treppe und dem Aufzug; der Eingang zum Büro des Kundendienstes befindet sich in der Lobby.

Im Gebäude gibt es keine zugänglichen Toiletten für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Rollstuhlfahrer.

Vor dem Gebäude wurden zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Es ist möglich, das Gebäude und alle seine Räumlichkeiten mit einem Assistenzhund und einem Blindenhund zu betreten.

Im Gebäude gibt es keine Induktionsschleifen.

Im Gebäude gibt es keine Beschilderung in Braille-Schrift (außer im Aufzug) und keine Beschilderung in Kontrast- oder Großdruck für Blinde und Sehbehinderte.

Gemeindeamt von Stalowa Wola, Wolności-Straße 9

Es gibt zwei Eingänge zum Gebäude, einen von der Wolności-Straße (Eingang A), den anderen von der Seite des Gebäudes zwischen Wolności 7 und Wolności 9 (Eingang B).

Zum Eingang A führt eine Treppe. An der Treppe zum Eingang A befindet sich eine Rollstuhlrampe. Der Eingang führt auch zu einem Aufzug, mit dem man alle Ebenen des Gebäudes erreichen kann.

Eine Treppe führt zum Eingang B.

Im Erdgeschoss des Eingangs A befindet sich eine Behindertentoilette, die speziell für Rollstuhlfahrer geeignet ist.

Es ist möglich, das Gebäude und alle seine Räume mit einem Assistenzhund und einem Blindenhund zu betreten.

Im Gebäude gibt es keine Induktionsschleifen.

Im Gebäude gibt es keine Beschilderung in Blindenschrift oder in Kontrast- oder Vergrößerungsdruck für blinde und sehbehinderte Menschen.

Standesamt, Skoczyńskiego-Straße 12

Es gibt 2 Eingänge zum Gebäude, einen von der Skoczyńskiego Straße (Eingang A), den anderen von der Rückseite des Gebäudes (Eingang B), der Zugang zum Eingang B erfolgt über einen Gehweg von der Skoczyńskiego Straße.

Eine Treppe führt zum Eingang A.

Eine Treppe führt zum Eingang B. Es gibt eine Rollstuhlrampe an der Treppe zum Eingang B.
Im Gebäude ist ein Sessellift installiert. Der Aufzug ermöglicht den Zugang zum ersten Stock zum Hochzeitssaal. Der Aufzug führt nicht hinunter in den Toastraum.

Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich eine Behindertentoilette, insbesondere für Rollstuhlfahrer.

Ein Assistenzhund und ein Blindenhund haben Zugang zum Gebäude und zu allen Räumen.

Es gibt keine Induktionsschleifen im Gebäude.

Im Gebäude gibt es keine Beschilderung in Blindenschrift, Kontrastschrift oder vergrößerter Schrift für Blinde und Sehbehinderte.

Rathaus Stalowa Wola 1 Kwiatkowskiego St.

Es gibt 3 Eingänge zum Gebäude, einen von der Kwiatkowskiego Straße (Eingang A), die anderen beiden von der Rückseite des Gebäudes (Eingang B und Eingang C).

Eine Treppe führt zum Eingang A.

Eine Treppe führt zum Eingang B. Der Zugang zu Eingang B ist von der Kwiatkowskiego-Straße aus über den Gehweg neben dem Gebäude möglich.

Der Eingang C befindet sich im Erdgeschoss. Der Zugang zum Eingang C ist von der Kwiatkowskiego-Straße aus über den Gehweg neben dem Gebäude und dann über den Gehweg entlang des Gebäudes in Richtung Tor Nr. 3 möglich.

Im Gebäude gibt es weder einen Aufzug noch eine Rampe für Behinderte. Am Eingang A gibt es eine Rampe für Kinderwagen.

Im Gebäude gibt es keine Behindertentoiletten, insbesondere nicht für Rollstuhlfahrer.

Es ist möglich, das Gebäude und alle seine Räumlichkeiten mit einem Assistenzhund und einem Blindenhund zu betreten.

Es gibt keine Induktionsschleifen im Gebäude.

Im Gebäude gibt es keine Beschilderung in Braille-Schrift und keine Beschilderung in Kontrast- oder Vergrößerungsdruck für blinde und sehbehinderte Menschen.

Weitere Informationen zur digitalen Zugänglichkeit finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Digitalisierung zu diesem Thema.

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