Verordnungen
Verordnungen
Regeln und Vorschriften für die Gewährung und Nutzung
der Stadtkarte Stalowa Wola "LifeStal"
§ 1.
Grundlegende Begriffe.
Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe bedeuten:
- Einwohnerkarte, Stadtkarte oder LifeStal-Stadtkarte - Karte, die einen Datenträger in Form einer physischen Plastikkarte oder einer virtuellen Karte in der mobilen Anwendung "LifeStal" darstellt und zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, Rabatten und Vergünstigungen berechtigt, die den Kartenbenutzern von der Stadtverwaltung Stalowa Wola und den Partnern des Programms "Stalowa Wola City Card - LifeStal" angeboten werden.
- Physische Karte - Einwohnerkarte, die eine berührungslose elektronische Plastikkarte mit einem Chip enthält, die eine individuelle, vom Hersteller des Speicherchips programmierte Nummer hat und auf ihrer Vorderseite mit dem Vor- und Nachnamen des Kartenbenutzers, der Kartennummer und einer in der Verordnung festgelegten grafischen Gestaltung personalisiert ist und zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen, Rabatten und Vorteilen berechtigt, die im Rahmen des Programms "Stalowa Wola City Card - LifeStal" angeboten werden.
- Die "Stalowa Wola City Card - LifeStal" - Kommunale Anwendung der Stadt Stalowa Wola" oder Anwendung - eine mobile Anwendung, d.h. eine Software, die auf mobilen Geräten funktioniert, die auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android funktioniert und die kostenlos auf den digitalen Vertriebsplattformen App Store und Play Store heruntergeladen werden kann. Die Anwendung ist mit dem System und dem Benutzerkonto des Systems verbunden.
- Virtuelle Karte - Einwohnerkarte, die über die Anwendung "LifeStal" verfügbar ist, mit einer individuellen Nummer, die dem Teilnehmer des Programms vom Programmveranstalter zugewiesen wird und die den Teilnehmer berechtigt, die im Rahmen des Programms verfügbaren Vergünstigungen, Rabatte und Vorzüge in Anspruch zu nehmen, dargestellt durch einen Barcode, QR-Code oder NFC-Modus.
- Programmveranstalter - Stadtverwaltung Stalowa Wola.
- Programm - das Programm mit dem Titel "Stalowa Wola City Card - LifeStal", eingeführt durch den Beschluss Nr. III/19/2024 des Gemeinderats in Stalowa Wola vom 14. Juni 2024 über die Einführung des Programms mit dem Titel "Stalowa Wola City Card - LifeStal" auf dem Gebiet der Gemeinde Stalowa Wola.
- Stadtbezirk - Stadtbezirk Stalowa Wola.
- Kartennutzer oder Programmteilnehmer - eine Person, der Ansprüche aus dem Programm gewährt wurden und eine physische Karte ausgestellt wurde oder der Zugang zu einer virtuellen Karte gewährt wurde, die die Ansprüche aus dem Programm bestätigt.
- LifeStal City Card System oder System - eine Reihe von zusammenwirkenden IT-Geräten und Software, die die Verarbeitung und Speicherung sowie das Senden und Empfangen von Daten über Telekommunikationsnetze mit Hilfe eines für einen bestimmten Netzwerktyp geeigneten Endgeräts gewährleisten.
- Systembenutzer - eine Person, die Zugang zum Wohnsitzkartensystem erhalten hat. Der Systembenutzer kann insbesondere der Kartenbenutzer sein.
- Antragsteller - Person, die einen Antrag auf Teilnahme am Programm und auf Ausstellung einer Einwohnerkarte stellt.
- Vormund - Eltern und Pflegeeltern des Kindes, die Person, die ein Familienkinderheim leitet, der gesetzliche Vormund, der Vormund einer behinderten Person oder der Vormund einer teilweise entmündigten Person.
- Kind - eine Person unter 18 Jahren, es sei denn, das Kind erreicht die Volljährigkeit in Übereinstimmung mit dem für das Kind geltenden Recht früher.
- Partner - eine Einrichtung, die am System teilnimmt, dem Nutzer der Residentenkarte Vergünstigungen, Rabatte und Präferenzen anbietet und die Rechte im Rahmen der Residentenkarte im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung ausübt.
- Kartenportal - Website www.lifestal.pl, die Teil des Systems der Einwohnerkarte ist und die Erstellung eines individuellen Kontos eines Systembenutzers, die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme am Programm und den Zugang zur virtuellen Karte sowie die Ausstellung der physischen Karte ermöglicht; das Portal bietet Informationen über Neuigkeiten, Veranstaltungen, Rabatte, Ermäßigungen und Vergünstigungen, die den Programmteilnehmern von den Partnern angeboten werden.
- Vertragspartner - BPROG Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Ząbki (05-091), ul. Wojska Polskiego, nr 18, lok. 1, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0000554257.
§ 2.
Allgemeine Bestimmungen.
- Die vorliegende Ordnung bestimmt die Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung der Stadtkarte "LifeStal", die im Beschluss Nr. III/19/2024 des Stadtrates von Stalowa Wola vom 14. Juni 2024 über die Einführung des Programms "Stadtkarte Stalowa Wola - LifeStal" auf dem Gebiet der Gemeinde Stalowa Wola genannt wird.
- Die sich aus dem Programm ergebenden Berechtigungen können der virtuellen Karte in der mobilen Anwendung zugewiesen werden.
- Im Rahmen des Programms werden den Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Stalowa Wola haben und/oder dort ihre Steuern zahlen und die in den Vorschriften festgelegten Bedingungen erfüllen, Vergünstigungen, Ermäßigungen und Vorteile gewährt.
- Die Residentenkarte bestätigt die Berechtigung des Kartenbenutzers zur Inanspruchnahme der Ermäßigungen, Rabatte und Vergünstigungen, die derzeit von den Partnern und dem Programmveranstalter angeboten werden.
- Die physische Karte oder die virtuelle Karte ist keine Kreditkarte, Zahlungskarte, Bankomatkarte oder ermöglicht eine andere Form der Zahlung.
- Das Programm zielt darauf ab:
- Stärkung des Gefühls der lokalen Identität der Einwohner;
- Verbesserung der Zugänglichkeit zu städtischen Einrichtungen, Aktivitäten und kulturellen, sportlichen und freizeitbezogenen Veranstaltungen
- die Schaffung bewohnerfreundlicher Lebens- und Entwicklungsbedingungen;
- Erweiterung des Freizeitangebots
- Förderung der Stadtverwaltung als attraktiver Ort zum Ansiedeln;
- Förderung und Erleichterung des Zugangs zum städtischen Verkehrsnetz;
- Förderung der Bekanntheit regionaler Produkte, der in der Gemeinde tätigen Unternehmen und des Zugangs zu den angebotenen Dienstleistungen.
§ 3.
Bestätigung der Berechtigungen und Art der Ausstellung der Residentenkarte.
- Die Berechtigung zur Nutzung des Systems der Vergünstigungen, Rabatte und Präferenzen bei der Durchführung des Programms wird vom Programmveranstalter bestätigt.
- Die Ausstellung der physischen Karte oder die Aktivierung der virtuellen Karte durch den Programmveranstalter bedeutet eine Bestätigung der Rechte des Karteninhabers.
- Die Residentenkarte ist ein personalisiertes Dokument. Die Residentenkarte kann nur von der Person verwendet werden, deren Daten auf der Karte eingetragen sind.
- Die Bestätigung der Berechtigung und die Ausstellung der Aufenthaltskarte erfolgt auf der Grundlage eines Antragsformulars, das von einem bevollmächtigten Erwachsenen oder einem Vormund bei minderjährigen Kartennutzern unterzeichnet wird.
- Es wird ein Antragsformular eingeführt, das die Anlage Nr. 2 zur Verordnung Nr. 261/2024 des Bürgermeisters von Stalowa Wola aus dem Jahr 2024 darstellt, die zur Nutzung der Residentenkarte für natürliche Personen mit Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde Stalowa Wola berechtigt, die insbesondere ihre Einkommenssteuer beim Finanzamt in Stalowa Wola unter Angabe der Stadt Stalowa Wola als Wohnsitz abrechnen, unabhängig davon, ob sie ein Einkommen erzielen oder nicht, sowie für ihre Familienangehörigen im Sinne von Art. 6 Punkt 14 des Sozialhilfegesetzes vom 12. März 2004 (Gesetzblatt 2023.901 in der geänderten Fassung), im Folgenden als "Anspruchsberechtigte" bezeichnet.
- Die eigenen Kinder der in Absatz 5 genannten Personen und die Kinder unter deren gesetzlicher Vormundschaft sind ebenfalls berechtigt, das Programm in Anspruch zu nehmen:
- bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
- bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, wenn es sich um junge Menschen in Ausbildung handelt;
- ohne Altersbegrenzung für behinderte Kinder, die von einem Elternteil betreut werden.
- Die Beantragung einer Aufenthaltskarte erfolgt entweder durch persönliche Abgabe des Antrags in Papierform oder elektronisch über das Portal oder den Antrag, indem das Antragsformular ausgefüllt und beigefügt wird:
- ein Foto des Einwohners oder des Kindes des Einwohners im Dateiformat: JPG, PNG mit einer Größe von mindestens 250 x 350 Pixel bei einer Auflösung von 300 dpi.
- ein Dokument, das den Status des Einwohners als Student bestätigt, in dem in Absatz 15 genannten Fall
- Bestätigung der Identität der Person, die die Berechtigung zur Nutzung der City Card für sich selbst oder für das Kind, in dessen Namen der Antragsteller zu handeln berechtigt ist, beantragt:
- Vertrauenswürdiges Profil
- Vorlage der erforderlichen Dokumente bei einem Mitarbeiter des Rathauses von Stalowa Wola, der zur Überprüfung der Anträge auf Erteilung der Residentenkarte berechtigt ist
- Der Programmveranstalter kann die Vorlage der folgenden Dokumente verlangen, wenn er einen Antrag auf eine Aufenthaltskarte stellt:
- Bestätigung des Verwandtschaftsgrades, insbesondere wenn der Nachname des Kindes und des Vormunds unterschiedlich ist;
- Bescheinigung über die Registrierung bei der Nationalen Steuerzahler-Identifikationsnummer (NIP) im Falle von Ausländern, die keine PESEL-Nummer haben;
- Nachweis über die Entrichtung der Gebühr, falls erforderlich.
- Im Namen einer Person unter 18 Jahren wird der Antrag vom Vormund eingereicht.
- Der Antrag auf Ausstellung einer physischen Aufenthaltskarte kann schriftlich oder elektronisch über das System eingereicht werden; die Vorlage ist als Anhang Nr. 2 der Verordnung Nr. 261/2024 des Bürgermeisters von Stalowa Wola aus dem Jahr 2024 beigefügt.
Werden die Unterlagen schriftlich eingereicht, ist der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Ausstellung einer physischen Aufenthaltskarte zusammen mit den erforderlichen Anlagen direkt im Rathaus von Stalowa Wola oder einer anderen Stelle, die Anträge entgegennimmt, einzureichen. - Der Programmorganisator führt eine formale und inhaltliche Prüfung des Antrags durch. Bei der Einreichung über das System und bei Unregelmäßigkeiten wird der Antragsteller aufgefordert, den Antrag am Ort der Einreichung per E-Mail, Telefon, SMS oder Brief zu vervollständigen.
- Die physische Karte wird nach der Bearbeitung des Antrags im Gemeindeamt in Stalowa Wola oder an jeder anderen Stelle, an der Anträge entgegengenommen werden, ausgestellt.
- Die Residentenkarte wird ausgestellt:
- auf unbestimmte Zeit, wobei der Kartenbenutzer verpflichtet ist, die im Antrag gemachten Angaben zum Wohnsitz und/oder zur Entrichtung der Einkommenssteuer beim Finanzamt in Stalowa Wola zu bestätigen, und zwar alle 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Stadtkarte, unter Androhung ihrer vorübergehenden Deaktivierung, bis die oben genannte Bedingung erneut bestätigt wird. Für die Ausstellung der Aufenthaltskarte an einen Erwachsenen, der studiert und bis zum Alter von 26 Jahren kein Einkommen hat, ist die Vorlage eines Dokuments erforderlich, das das Studium bestätigt - Schul- oder Studentenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung und eine Bestätigung der, alle 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der City Card, unter Androhung der vorübergehenden Deaktivierung bis zur erneuten Bestätigung der oben genannten Bedingung.
- Bei Verlust, Zerstörung oder Abhandenkommen der physischen Karte wird auf Antrag ein Duplikat ausgestellt. Die Ausstellung eines Duplikats ändert nichts an der Gültigkeitsdauer der physischen Karte.
- Eine physische Aufenthaltskarte wird ausgestellt:
- unentgeltlich bei der ersten Kopie;
- entgeltlich, wenn ein Duplikat der Karte auf Antrag des Benutzers ausgestellt wird, wobei die Kosten für die Ausstellung des Duplikats vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 16 30,00 PLN (in Worten: dreißig Zloty 00/100) betragen. Zahlungen für die Ausstellung eines Duplikats sind auf das folgende Bankkonto des Gemeindeamtes von Stalowa Wola zu leisten: 06 1020 4913 0000 9202 0117 4630, im Titel der Zahlung sind Vor- und Nachname des Inhabers der Gemeindekarte anzugeben und der Vermerk: Zahlung für die Ausstellung eines Duplikats der Gemeindekarte anzubringen.
- Eine Änderung des auf der Einwohnerkarte aufgedruckten Vor- oder Nachnamens des Inhabers oder ein Defekt in der elektronischen Schicht der Karte ohne sichtbare mechanische Beschädigung erfordert die kostenlose Ausstellung eines Duplikats der Karte.
- Der Organisator des Programms behält sich das Recht vor, den Antrag und die Anlagen zum eingereichten Kartenantrag zu scannen und im System zu verarbeiten.
§ 4.
Grundsätze der Verwendung der Residentenkarte.
- Die Residentenkarte ist eine Bestätigung der Berechtigung zur Nutzung des Systems von Vergünstigungen, Ermäßigungen, städtischen Dienstleistungen oder Präferenzen, die durch das Programm abgedeckt sind.
- Der Nutzer der City Card kann nur die aktuell gültigen Konzessionen, Rabatte und Vergünstigungen nutzen, die in der auf der Website und der mobilen Anwendung veröffentlichten Liste aufgeführt sind.
- Die Zugeständnisse, Rabatte und Vergünstigungen der Einwohnerkarte sind nicht mit anderen Zugeständnissen und Rabatten kumulierbar, es sei denn, der Programmveranstalter oder der Partner hat andere Regeln für Zugeständnisse und Rabatte festgelegt.
- Alle Vergünstigungen, Rabatte und Vorteile, die sich aus dem Programm ergeben, sind zeitlich begrenzt.
- Auf Aufforderung des Programmveranstalters oder der Partner, die Zugeständnisse, Rabatte und Vergünstigungen anbieten, ist der Nutzer der City Card verpflichtet, diese vorzulegen oder eine von der mobilen Anwendung generierte vorläufige Identifikationsnummer anzugeben. Die Nichtvorlage der Residentenkarte oder die Nichtübermittlung der Identifikationsnummer kann ein Grund für die Verweigerung der Berücksichtigung der aus dem Besitz der Residentenkarte resultierenden Ansprüche sein.
- Der Nutzer der Residentenkarte ist dazu verpflichtet:
- die Residentenkarte vor Verlust oder Zerstörung zu schützen;
- die Gemeindeverwaltung von Stalowa Wola unverzüglich über den Verlust des Nutzungsrechts an der Residentenkarte zu informieren und sie gleichzeitig zurückzugeben.
- Die Residentenkarte wird nur dem Kartennutzer zugewiesen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Gemeinde Stalowa Wola haftet nicht für die Zurverfügungstellung der Residentenkarte durch den Kartennutzer an Dritte.
- Im Falle des Verlustes, der Verlegung oder der Beschädigung der Einwohnerkarte ist der Kartennutzer verpflichtet, die Stadtverwaltung von Stalowa Wola unverzüglich per E-Mail oder persönlich im Stadtamt darüber zu informieren.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Ordnung zu ändern und zu aktualisieren.
§ 5
Partner des Residentenkartenprogramms
- Zur Durchführung des Programms arbeitet der Organisator des Programms mit Partnern zusammen, die den Einwohnern Vorteile anbieten werden.
- Grundlage für die Teilnahme an dem Programm ist der Abschluss einer Vereinbarung.
- Der Antrag eines Partners auf Teilnahme am Programm erfolgt durch Kontaktaufnahme mit dem Büro des Business Service Centre, mail: cop@stalowawola.pl, Tel.: 15 643 35 62, 15 847 93 15.
- Die Residentenkarte ist ein Dokument, das seinem Inhaber die von den Partnern, die ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Teilnahme am Residentenkartenprogramm bekunden, angebotenen Vorteile bestätigt und ihn dazu berechtigt.
- Dem Partner ist es unter Androhung der Kündigung der Vereinbarung untersagt, auf der Website und in der Anwendung Inhalte zu veröffentlichen, die gegen das Gesetz verstoßen, sowie Veranstaltungen und Werbeaktionen im Rahmen des Programms zu organisieren, die insbesondere:
- pornografische Elemente und Inhalte enthalten;
- zu Hass oder Gewalt gegen eine Organisation, Person oder Personengruppe aufstacheln
- diskriminierende Inhalte enthalten, insbesondere aus Gründen der Ethnie, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Präferenz oder der Nationalität;
- den guten Namen der Stadtverwaltung verletzen;
- für alkoholische Produkte, einschließlich Bier, werben oder die Marken von Alkoholherstellern durch alkoholfreie Produkte, z. B. alkoholfreies Bier und Drogen, Rauschmittel oder Drogen mit psychoaktiver Wirkung, bewerben;
- gegen anerkannte Grundsätze des sozialen Verhaltens und der guten Sitten verstoßen;
- Haltungen fördern, die die Rechte von Tieren verletzen,
- den Gebrauch von Tabakerzeugnissen fördern;
- gegen den Ethik-Kodex für Werbung verstoßen.
- In der Anwendung und im Portal können Banner und Links zu anderen Websites oder Websites veröffentlicht werden, darunter insbesondere Banner und Links zu den Websites oder Websites von Partnern. Durch die Nutzung der im vorstehenden Satz genannten Banner und Links navigiert der Nutzer zu Websites oder Diensten, die von anderen Einrichtungen als dem Betreiber verwaltet werden, insbesondere von den Partnern, die für den Inhalt dieser Websites oder Dienste sowie für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher dieser Websites oder Dienste verantwortlich sind.
- Es besteht die Möglichkeit, sich über das gesamte Angebot an Produkten und Dienstleistungen der Partner und des Betreibers, die im Rahmen des Programms angeboten werden, sowie über die einzelnen Gewinne zu informieren:
- über die mobile Anwendung;
- über das Portal;
- in den sozialen Medien; die Liste der aktuellen Adressen der im vorstehenden Satz genannten Websites (Profile) ist jeweils in der Mobilen Anwendung oder auf dem Portal verfügbar.
- Die Liste der Gewinne, auf die die Teilnehmer des Programms Anspruch haben, wird auf der Website des Programms und in der Anwendung veröffentlicht.
- Informationen über das Programm und die Partner, Neuigkeiten, Veranstaltungen, Werbeaktionen und andere wichtige Informationen über das Programm werden auf dem Portal und in der Anwendung veröffentlicht, um die Bewohner über die ihnen zustehenden Gewinne zu informieren.
§ 6
Treueprogramm in der LifeStal-App
- Das Treueprogramm für Personen, die berechtigt sind, die City Card zu verwenden, um Punkte für die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten der Stadt zu sammeln und diese Punkte gegen Prämien einzutauschen, sowie andere Vorteile zu genießen, die keine Verwendung von Punkten erfordern.
- Eine Liste der Aktivitäten und Einzelheiten zum Punktesammeln und zu den verfügbaren Prämien finden Sie auf der Website des Programms: www.lifestal.pl und in der App.
- Die Nutzer sind berechtigt zu:
- Punkte für Aktivitäten gemäß den im Programm dargelegten Regeln zu sammeln;
- die gesammelten Punkte gegen Prämien einzutauschen, die im Rahmen des Programms erhältlich sind;
- die Funktionen der Anwendung "LifeStal" zu nutzen, um den Überblick über die gesammelten Punkte und die verfügbaren Prämien zu behalten.
- Die Nutzer sind dazu verpflichtet:
- sich an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den auf www.lifestal.pl veröffentlichten Richtlinien festgelegten Regeln zu halten;
- aufrichtig am Programm teilzunehmen und nicht zu versuchen, zu betrügen oder zu manipulieren, um Punkte zu gewinnen.
- Die am Programm teilnehmenden Partner sind verpflichtet:
- die Möglichkeit zum Sammeln von Punkten für Aktivitäten gemäß den festgelegten Regeln zur Verfügung zu stellen;
- den Veranstalter regelmäßig über die an die Nutzer vergebenen Punkte zu informieren;
- die Verfügbarkeit von Preisen zu gewährleisten, die gegen gesammelte Punkte eingetauscht werden können, und zwar in Übereinstimmung mit dem aktuellen, auf www.lifestal.pl veröffentlichten Angebot;
- die in der Vereinbarung mit dem Programmveranstalter festgelegten Regeln der Zusammenarbeit einzuhalten.
- Die Partner haben das Recht auf:
- neue Aktivitäten vorzuschlagen, die nach Genehmigung durch den Veranstalter in das Programm aufgenommen werden sollen;
- nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter Änderungen an der Verfügbarkeit von Preisen vorzunehmen.
- Der Programmveranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern und zu aktualisieren, einschließlich Änderungen der Punkteumwandlungsraten, der Aktivitäten, die zum Sammeln von Punkten berechtigen, und des Preisangebots. Alle Änderungen werden auf www.lifestal.pl und in der "LifeStal"-Anwendung veröffentlicht.
§ 7
Schutz personenbezogener Daten
- Der Verwalter der personenbezogenen Daten der Nutzer im Sinne der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Gesetzblatt der EU. L. von 2016 Nr. 119, S. 1 in der jeweils geltenden Fassung) - im Folgenden RODO genannt - des Teilnehmers ist der Präsident der Stadt Stalowa Wola, 1 Kwiatkowskiego Straße, Stalowa Wola, um@stalowawola.pl, im Folgenden Verwalter genannt.
- Der Verwalter hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der per E-Mail kontaktiert werden kann: iod@stalowawola.pl oder schriftlich an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Verwalters. Der Datenschutzbeauftragte kann in allen Fragen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung kontaktiert werden.
- Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden verarbeitet für:
- Durchführung des Programms. Dies ist für die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich, die in der Durchführung von Aktivitäten zur Förderung der Stadt besteht, die sich an den einzelnen Einwohner richten, indem ihm Vergünstigungen, Rabatte und Vorzüge gewährt werden;
- Versendung von Mitteilungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms durch den Veranstalter in Papierform oder mittels elektronischer Kommunikation, Durchführung von Umfragen, Förderung von Wettbewerben, Versendung von Newslettern und Werbeangeboten der Programmpartner durch den Veranstalter mittels elektronischer Kommunikation in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die elektronische Erbringung von Dienstleistungen.
- Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden auf der Grundlage folgender Kriterien verarbeitet:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e) RODO Die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse in Verbindung mit den Bestimmungen des Art. 7 Abs. 1 Nr. 18 des Gesetzes vom 8. März 1990 über die kommunale Selbstverwaltung und in Verbindung mit dem Beschluss Nr. III/19/2024 des Gemeinderats in Stalowa Wola vom 14. Juni 2024 ausgeführt wird;
- Art. 6 Abs. 1 lit. a) RODO - freiwillige Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgt ist.
- Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers können an gesetzlich zugelassene Stellen und Personen weitergegeben werden. Darüber hinaus können die Daten an Stellen weitergegeben werden, mit denen der Verwalter einen Vertrag über die Erbringung von Wartungsdienstleistungen für die bei der Verarbeitung verwendeten IT-Systeme geschlossen hat.
- Nach der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers für den Zweck, für den sie erhoben wurden, werden sie zu Archivierungszwecken verarbeitet und für einen Zeitraum aufbewahrt, der sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den internen Vorschriften über die Archivierung von Daten in Übereinstimmung mit den in der Anlage Nr. 2 der Verordnung des Ministerpräsidenten vom 18. Januar 2011 über die Registraturanweisung, die einheitlichen Materialdateilisten und die Anweisung über die Organisation und den Umfang der Tätigkeit von Unternehmensarchiven genannten Archivkategorien ergibt. im Falle von personenbezogenen Daten, die aufgrund einer Einwilligung verarbeitet werden, auch bis zu deren Widerruf.
- Falls die besonderen Bestimmungen nichts anderes vorsehen, ist der Benutzer berechtigt:
- gemäß Artikel 15 RODO das Recht auf Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts, eine Kopie der Daten zu erhalten;
- gemäß Artikel 16 RODO das Recht, die Berichtigung (Änderung) der personenbezogenen Daten zu verlangen;
- Das Recht auf Löschung - wird aus den in Artikel 17 RODO genannten Gründen und unter den dort genannten Bedingungen ausgeübt;
- Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - wird aus den in Artikel 18 RODO genannten Gründen und unter den dort genannten Bedingungen ausgeübt;
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit - wird aus den in Artikel 20 RODO genannten Gründen und unter den dort genannten Bedingungen ausgeübt;
- Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung - wird aus den Gründen und unter den Bedingungen des Artikels 21 RODO ausgeübt;
- das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten) einzureichen;
- das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen (allerdings nur in Bezug auf personenbezogene Daten, die auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden - der Teilnehmer hat das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgt ist. Der Widerruf der Einwilligung kann in der gleichen Form erfolgen, in der die Einwilligung erteilt wurde).
- Die Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Teilnehmer ist freiwillig, die Nichtbereitstellung dieser Daten führt jedoch dazu, dass der Teilnehmer nicht an dem Programm teilnehmen kann.
- Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profilerstellung statt.
- Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden nicht an ein Drittland/internationale Organisationen übermittelt.
- Der Teilnehmer hat das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn:
- es Gründe gibt, die mit seiner besonderen Situation zusammenhängen, wenn die Verarbeitung auf einer Aufgabe beruht, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Verwalter ausgeführt wird;
- die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
§ 8
Anmerkungen
- Informationen über spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der im Rahmen des Programms elektronisch bereitgestellten Dienste durch die Nutzer. Zu den möglichen Risiken gehören:
- Malware (Schadsoftware) - verschiedene Arten von Anwendungen oder Skripten, die eine schädliche, kriminelle oder bösartige Wirkung auf das IKT-System des Nutzers haben, wie z. B. Viren, Würmer, Trojaner;
- Spyware - Programme, die die Aktivitäten eines Benutzers verfolgen, Informationen über den Benutzer sammeln und diese - in der Regel ohne das Wissen oder die Zustimmung des Benutzers - an den Autor des Programms senden;
- Spam - unerwünschte E-Mails, die gleichzeitig an mehrere Empfänger gesendet werden und oft Werbeinhalte enthalten;
- Phishing - Erlangung persönlicher vertraulicher Informationen (z. B. Passwörter) durch das Ausgeben einer vertrauenswürdigen Person oder Institution;
- Hacking - Eindringen in das IT-System eines Benutzers mit Hilfe von Hacking-Tools;
- Kryptoanalyse - die Möglichkeit, Schwachstellen in einem kryptografischen System zu finden, um es zu knacken oder zu umgehen.
- Um die oben genannten Risiken zu vermeiden, sollte der Nutzer seinen Computer und andere elektronische Geräte, die er für die Verbindung mit dem Internet verwendet, mit einem Antivirenprogramm und einer Firewall ausstatten.
- Weitere Informationen über die Sicherheit bei der Nutzung der Anwendung und der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Anlage Nr. 5 zur Verordnung Nr. 261/2024 des Präsidenten der Stadt Stalowa Wola.
§ 9
Schlussbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem polnischen Recht.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, einschließlich ihrer Erfüllung oder Auslegung, werden von einem für den Sitz der Gemeinde Stalowa Wola zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
- Keine der Bestimmungen des Reglements schränkt die Rechte des Nutzers, der Verbraucher oder Einzelunternehmer ist, ein, die ihm aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zustehen; im Falle der Feststellung des Vorliegens einer solchen Bestimmung gelten die Bestimmungen des allgemein verbindlichen Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über das Verbraucherrecht.
- Die Wahl des polnischen Rechts als Grundlage für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entzieht dem Nutzer, der Verbraucher oder Einzelunternehmer ist, nicht den Schutz, der ihm aufgrund von Bestimmungen, die durch den Vertrag nicht ausgeschlossen werden können, nach dem Recht, das ohne die Wahl anwendbar wäre, gewährt wird.
- Der Inhalt der zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann kostenlos durch Ausdrucken oder Speichern der Datei mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem Datenträger aufgezeichnet werden.
- Der Programmveranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen im Falle von zum Zeitpunkt ihrer Annahme nicht vorhersehbaren Umständen oder aus anderen wichtigen Gründen zu ändern.